Angebote für Screenings bei Neugeborenen - Information des BAG, Abteilung Biomedizin

Im Zusammenhang mit Angeboten für Screenings auf seltene Erkrankungen bei Neugebornen hat das BAG, Abteilung Biomedizin die rechtlichen Bestimmungen des GUMG sowie des revidierten GUMG1 zu genetischen Untersuchungen bei urteilsunfähigen Personen in einem Informationsblatt konkretisiert.

 

Daraus geht hervor, dass eine genetische Untersuchung bei einer urteilsunfähigen Person grundsätzlich nur dann zulässig ist, wenn sie zum Schutz der Gesundheit der untersuchten Person notwendig ist. Screenings auf seltene Krankheiten sind demnach nur im Rahmen von bewilligten Reihenuntersuchungen erlaubt. 

Das ausführliche Informationsschreiben finden sie hier